Wahlrecht für Auslandschweizer

Baschi Dürr setzt sich dafür ein, dass auch den Basler Auslandschweizern das Ständeratswahlrecht zugestanden wird. Der Grosse Rat hat am 16. November 2011 eine entsprechende Motion von Baschi Dürr gegen den Willen des Regierungsrats überwiesen.

Während der Bund den Auslandschweizern seit 1992 das Stimm- und Wahlrecht aus dem Ausland zugesteht, haben zahlreiche Kantone noch nicht nachgezogen – darunter auch Basel-Stadt. Es mag offen bleiben, ob das Stimm- und Wahlrecht von Auslandschweizern in kantonalen Angelegenheiten sinnvoll ist. So kann unterschiedlich beurteilt werden, ob jemand mit dem Lebensmittelpunkt auf einem anderen Kontinent über die Vorlage einer lokalen Strassenumgestaltung oder ein Gesetz über den hiesigen Nichtraucherschutz mitbestimmen soll.

Eine unbestreitbare Anomalie bleibt aber, wenn deswegen den Auslandschweizern auch das Recht verweigert wird, die Mitglieder des Ständerats zu wählen. Auch in Basel-Stadt herrscht die kuriose Situation, dass sich Auslandschweizer an der Wahl der fünf Nationalräte, nicht aber des einen Ständerats beteiligen können. Nach Meinung der Motionäre gibt es hierfür keine sachlichen Gründe und ist allein darauf zurückzuführen, dass die Wahl des Nationalrats bundes-, jene des Ständerats aber kantonalrechtlich geregelt wird.

Auch der Regierungsrat konnte unlängst bei der Beantwortung einer Interpellation zum gleichen Thema keine nachvollziehbaren Gründe gegen das Ständeratswahlrecht von Auslandschweizern nennen. Seine Ausführungen, dass der Nationalrat „das Volk“ und der Ständerat „die Kantone“ vertrete, greifen doppelt zu kurz. Sie werden weder den Eigenheiten des Schweizer Parlaments mit zwei genau gleich berechtigten Kammern gerecht, noch erläutern sie schlüssig, weshalb ein Auslandschweizer mehr „dem Volk“ als „dem Kanton“ angehören sollte.

Die Motionäre weisen ferner darauf hin, dass der Kanton Basel-Stadt mit mehr als 5% der für nationale Vorlagen Stimmberechtigten über einen doppelt so hohen „Ausländeranteil“ wie der schweizerische Durchschnitt verfügt. Gleichzeitig kennen die meisten Nordwestschweizer Kantone sowie die Kantone mit grossen Städten – namentlich Basel-Landschaft, Solothurn, Jura, Zürich, Bern und Genf – die Zulassung der Auslandschweizer zur Ständeratswahl – zumeist, aber nicht immer im Verbund mit dem kantonalen Stimm- und Wahlrecht im engeren Sinn. Aufgrund dieser Ausführungen bitten wir den Regierungsrat, dem Grossen Rat innert Jahresfrist eine Vorlage zur Änderung von Verfassung und Gesetz zur Einführung des Ständeratswahlrechts für Auslandschweizer vorzulegen.

Baschi Dürr, Urs Müller-Walz, Lukas Engelberger, Tobit Schäfer, Sebastian Frehner, Beat Fischer, Emmanuel Ullmann, Andreas Albrecht

– Geschäftsverlauf

Votum im Grossen Rat

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