Konzessionsschacher?

In diesen Tagen wandelt sich das ehemalige „Radio Basel“ zu „NRJ Basel“. Der Basler FDP-Grossrat Baschi Dürr und der Baselbieter FDP-Landrat Balz Stückelberger sind erstaunt, dass es unter dem geltenden Konzessionssystem für Radio und Fernsehen offenbar möglich ist, mit der Konzession des ehemaligen Baselbieter Lokalradios „Basel 1“ zunächst einen Sender für Erwachsene (Radio Basel) zu betreiben, um diesen später in ein Mainstream-Radio (NRJ) umzuwandeln. 12. Januar 2012: Interpellation Baschi DürrDie beiden FDP-Politiker werden im Grossen Rat und im Landrat gleichlautende Interpellationen einreichen, mit denen sie verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Umwandlung von Radio Basel zu NRJ Basel an die Regierungen der beiden Basel stellen.

Grundsätzlich sprechen sich die Interpellanten für ein liberales Medienrecht aus, das allen Interessenten ohne Auflagen, die über das technisch absolut Notwendige hinausreichen, ermöglichen soll, einen Radiosender zu betreiben. Wenn der Bundesgesetzgeber aber schon sehr detaillierte Anforderungen an die Vergabe von Konzessionen knüpft, hat er diese auch genauso detailliert sicherzustellen.

Interpellationstext

Erfüllt Radio NRJ die Konzessionsvoraussetzungen des ehemaligen Baselbieter Radios Basel 1?

Radio Basel ging bei der Konzessionsvergabe im Jahr 2008 zunächst leer aus. Erst durch die Übernahme des damaligen Radio Basel 1 kam Radio Basel zu einer Konzession. Basel 1 wiederum ging aus dem Baselbieter Lokalradio Edelweiss, früher Raurach hervor.

Bei der Übernahme verpflichtete sich Radio Basel, zusätzlich zu den Konzessionsbedingungen von Basel 1, weitere eigene Anforderungen zu erfüllen sowie einen Wortanteil von 50% zu bieten. Als Budget wurden 5 Millionen Franken festgelegt.

In der Folge gab Radio Basel, entgegen einer anderslautenden Zusicherung, das Studio in Liestal auf. Der massive Ausbau der Redaktion und der Neubau des Studios führten zu einer hohen Verschuldung. Es zeichnete sich ab, dass der Sender nach dem bisherigen Konzept nicht kostendeckend betrieben werden kann. Nach dem Ausstieg von Christian Heeb im vergangenen Herbst wurde Karlheinz Kögl zwischenzeitlich zum Alleineigentümer. Mittlerweile haben sich Ringier mit 9,8% und der französische Energy-Konzern mit 5,2% beteiligt.

Am 9. Januar 2012 stellte Radio Basel seinen bisherigen Sendebetrieb ein. Nach einer einschneidenden inhaltlichen und personellen Neuausrichtung sowie einer Namensänderung wird der Sender ab 13. Januar 2012 als „NRJ Basel“ betrieben. Das neue Konzept sieht einen Infotainment-Sender mit Eventausrichtung vor. Trotz dieser grundlegenden Neuausrichtung des Senders sieht das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gemäss Medienberichten keinen Handlungsbedarf resp. keinen Grund für eine Überprüfung der Einhaltung der Konzessionsvoraussetzungen.

Da gemäss Art. 93 der Bundesverfassung Radio und Fernsehen die Bedürfnisse der Kantone zu berücksichtigen haben und Art. 39 des Radio- und Fernsehgesetzes die Anhörung der Kantone bei grundlegenden Änderungen vorsieht, interessiert die Haltung der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Radio Basel.

  1. Wurde der Regierungsrat vom Bakom über die Vorgänge resp. die Veränderungen bei Radio Basel im Zusammenhang mit der Neuausrichtung und der Namensänderung orientiert und zur Stellungnahme geladen?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat den radikalen Programmwechsel von Radio Basel?
  3. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass Radio NRJ die Programmanforderungen von Radio Basel/Basel 1 erfüllen können?
  4. Was unternimmt der Regierungsrat, damit der Charakter eines auf die Region ausgerichteten Programms erhalten bleibt?
  5. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Forderung nach einem Wettbewerb um die Konzession von Radio Basel?
Interessensbindung: Baschi Dürr ist Aktionär von Radio X.

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