Mehr Gerechtigkeit dank Staatsbeiträgen an Kosten für Privatschulen

Die nachstehende Motion hat Baschi Dürr mit fünf Mitunterzeichnern im Grossen Rat eingereicht. Eine Mehrheit des Grossen Rats lehnte die Überweisung an den Regierungsrat heute aber ab.

Es ist erfreulich, dass Regierung und Parlament jüngst wichtige Verbesserungen der Basler Schulen entschieden oder angestossen haben – zum Beispiel die Reform der Weiterbildungsschule oder die ersten Schritte in Richtung eines neuen Bildungsgesetzes. Wie gut oder schlecht die staatlichen Schulen auch immer sind, ein zentrales Problem bleibt: Fast alle Eltern bzw. ihre Kinder können die Schule nicht auswählen, sondern müssen grundsätzlich die staatlichen Einheitsschulen besuchen – auch wenn ihnen ein Angebot einer Privatschule mehr zusagt. Denn nur sehr begüterte Familien können es sich leisten, ihr Kind bei einer Privatschule anzumelden, und haben damit eine echte Auswahl zwischen verschiedenen Schulsystemen.

Nach Meinung der Unterzeichnenden ist das überholt. Auf den meisten Gebieten des täglichen Lebens können wir aus einer breiten Palette unterschiedlicher Angebote auswählen. Gleichzeitig wird es mittelständischen und weniger vermögenden Eltern verunmöglicht, eine so zentrale Frage wie jene nach der schulischen Ausbildung ihrer Kinder selbst zu beantworten. Es ist deshalb nicht zuletzt ein Gebot der Gerechtigkeit, allen Familien mehr Freiheit im Schulbereich zu geben.

Der Kanton soll zu diesem Zweck einen Teil der privaten Schulkosten übernehmen. Im Kanton Basel-Landschaft ist dies so geregelt, dass die Privatschulen einen Teil des Schulbetrags direkt dem Kanton in Rechnung stellen, sofern die betreffenden Eltern ihren Wohnsitz im Kanton haben (§ 100 des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft).

Je höher dieser Beitrag festgesetzt wird, desto tiefer fällt die Belastung für die Eltern aus und desto mehr Familien können es sich leisten, ihre Kinder im Bedarfsfall an einer Privatschule unterrichten zu lassen. Damit indes die Kantonskasse nicht belastet wird, sollen diese Beiträge die durchschnittlichen Grenzkosten nicht übersteigen, die ein staatlich unterrichtetes Kind verursacht.

Aus diesen Überlegungen laden wir den Regierungsrat ein, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in folgendem Sinn zu unterbreiten: Der Kanton Basel-Stadt richtet zugunsten der Erziehungsberechtigten, deren schulpflichtige Kinder statt eine staatliche eine anerkannte Privatschule besuchen, Beiträge im Umfang von 30% der Schulkosten aus, maximal jedoch 7500 Franken pro Jahr.

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