D Frau Friidli het geboore hüt, e Fritzli, und voll LuschtRieft dä Fritzli: „Mäm-mäm“ – und stüürzt an d Mueterbruscht.D Hebamme hebt dr Finger uf und mahnt dr Fritzli: „Schatz,bitte sag‘s auf Hochdeutsch und mach einen ganzen Satz!“ Stächpalme, Fasnacht 2008Fördern und Fordern, die Stichworte der aktuellen Integrations- und Sozialpolitik, treffen jetzt auch die Jüngsten. Basel-Stadt plant, Dreijährige in obligatorische Deutschkurse zu schicken, und arbeitet an einem Gesamtkonzept zur Früherfassung verschiedener „Defizite“. Diese Stossrichtung der Frühförderung und Frühforderung scheint weit herum auf Zustimmung zu stossen. Einige Argumente halten der ordnungspolitischen Überprüfung aber nicht stand.
Behördenfehler. So ist der Hinweis, dass die heutige Intervention die morgige Sozialhilfe verhindert, in bestimmten Fällen richtig, rechtfertigt aber nicht jeden staatlichen Eingriff. Denn mit dem Kostenargument allein könnte man die Sozialhilfe auch ab- und jene Migrantenfamilien ausschaffen, die mit der Erziehung überfordert sind. Dies käme noch billiger, liesse sich indes sozialpolitisch und rechtsstaatlich kaum vertreten. Auch ist es falsch, die Freiheit der Kinder gegen die Freiheit der Eltern ausspielen zu wollen. Denn an der fehlenden Freiheit von Unmündigen ändert sich mit dem staatlichen Ersatz des Elternhauses nichts. Ferner sind nicht nur Eltern mit der Fürsorge ihrer Kinder zuweilen krass überfordert, auch Behörden können Fehler machen. Und in der Vergangenheit vergingen sie sich gar an ganzen Generationen von Kindern – der Landstrasse und anderswo.
Potentialansatz. Es ist traurig und macht betroffen, dass Kinder in teilweise katastrophalen Umständen aufwachsen, und es ist richtig, dass die Behörden dort eingreifen, wo das Wohl des Kindes bedroht ist. Der so genannte Potenzial-Ansatz, den die Fachstellen heute dem überkommenen Korrekturansatz entgegenstellen, darf indes nicht dazu führen, dass der Staat generell die Verantwortung für die kommenden Generationen übernimmt. Wohl vermögen Eltern das Potential ihrer Kinder nicht immer zu fördern – der Staat aber auch nicht. Ausschöpfen kann sein Potenzial letztlich nur jeder selbst.
Kinderschutz. Sollten die heutigen Instrumente für den Schutz der Kinder nicht ausreichen, sind sie entsprechend zu ergänzen. Sie müssen aber subsidiärer Natur bleiben und können nicht generell die gemeinschaftlichen Strukturen von Familien, Nachbarschaften oder Vereinen ersetzen. Ferner müssten bei einer allfälligen Gesetzesverschärfung die rechtsstaatlichen Korrekturmechanismen mitwachsen. Und schliesslich wäre zu überlegen, ob bedrohten Kindern mit einer unabhängigen Drittinstanz nicht besser geholfen wäre als mit mehr Staat und weniger Gemeinschaft.