Beim Joggen am Rhein ist mir folgendes aufgefallen – und Sie können es selbst sehen, wenn Sie am Hafen die Uferstrasse stadtauswärts gehen. Rechter Hand kommt der so genannte Wagenplatz, die dort illegale, aber geduldete Zwischennutzung. Auf einer Mauer findet sich ein künstlerisch sehr ansprechendes Graffito mit dem Slogan: «Ni Dieu ni maître». Ich weiss, dass Sie sich jetzt reflexartig überlegen, welcher Strafbestand hiermit erfüllt sein könnte, aber das ist nicht mein Punkt. Mir geht es um den Inhalt.
«Ni Dieu ni maître» – ein bekannter Spruch der Anarchisten aus dem 19. Jahrhundert. Es gab mit diesem Titel, Google sei dank, auch eine Schriftenreihe und mindestens ein Lied. «Kein Gott, kein Meister» haben also jene gesprayt, die sich weder an die sogenannte herrschende Rechtsordnung noch an die gültigen Eigentumsverhältnisse halten. Ich lasse offen, was ich als liberaler Justizdirektor schlimmer finde, und frage mich, was die damit meinen. Mit dem lieben Gott ist es etwas schwierig, denn diesen gibt es ja nur, wenn man an ihn glaubt. Da ist die Interpretation des Meisters einfacher, dann nämlich, wenn wir als Arbeitshypothese annehmen, sie meinen damit den Staat. Denn den Staat gibt es auch, wenn man nicht an ihn glaubt. Und diesen Staat wiederum kann man ganz grob in den Sozialstaat zum einen und den Strafstaat zum anderen teilen. Diese Hauptausprägungen der Staatlichkeit unterscheiden sich nicht zuletzt in der politischen Wertung: Während auf der Linke der Sozialstaat nicht üppig genug sein kann, gibt man sich beim Strafstaat gerne liberal-kritisch. Auf der rechten Seite ist es genau umgekehrt. Nehmen wir als weitere Arbeitshypothese an, es handelt sich bei den Wagenplatz-Leuten nicht um einen rechtsnationalen Trupp, meinen sie wahrscheinlich den Strafstaat, den sie nicht akzeptieren.
Wir lesen dort aber nicht «état» sondern eben «Dieu» und «maître», Figuren also, Männer, die offenbar diesen Strafstaat ausmachen, also Sie, liebe Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, und mich. Gehen wir als dritte und letzte Arbeitshypothese davon aus, dass sie auch keine Meisterinnen und Göttinnen akzeptieren würden, sind die Mitarbeiterinnen unter ihnen wohl mitgemeint.
Es stellt sich somit die Frage, ob ich mich, ob Sie sich als Göttin oder Meisterin, als Gott oder Meister verstehen. Wahrscheinlich weisen Sie das weit von sich. «Ich mache nicht einfach, was ich will, sondern was nach Verfassung, Gesetz und Arbeitsvertrag mein Job ist.» Sind wir also die Repräsentanten jener Götter und Meister, die den Strafstaat konzipiert haben, des Gesetzgebers, positiv formuliert: der Demokratie, negativ formuliert: der Mehrheitsdiktatur? Statt des Bilds eines Stellvertreters oder eines Handlangers gefällt mir jenes des Filters besser. Als menschliche, keine mechanischen Wesen filtern wir im konkreten Alltag unseren abstrakten Auftrag. Wir üben unsere Tätigkeit verhältnismässig und überlegt aus, bei allen gesetzlichen Vorgaben immer auch auf der Suche nach dem subjektiv «Richtigen», nach der «guten» Lösung im jeweiligen Einzelfall.
Ich erlebe dies an mir selbst, wenn ich im Verwaltungsverfahren etwa den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen unterschreibe. Zumeist wandern diese Fälle sogleich ans Appellationsgericht – und kommen, wenn der gesamte Instanzenweg abgeschlossen ist und die Betroffenen nicht freiwillig ausreisen, mit dem Antrag zur Ausschaffung zurück auf mein Pult. Und erst wenn meine Unterschrift darunter steht, dann aber endgültig wird diese Person aus der Schweiz gebracht. Ich habe deshalb unlängst auch eine Ausschaffung begleitet, von der Zelle im Untersuchungsgefängnis bis hin zum Sitz im Flugzeug. Noch habe ich bisher jeden solchen Antrag unterschrieben – mit gutem Gewissen, denn ich lese im dicken Dossier, wie viele Fachleute sich mit dem konkreten Fall eingehend beschäftigt haben. Und möglicherweise bis sehr wahrscheinlich werde ich bis zum Ende meiner Karriere alle mir vorgelegten Ausschaffungen unterschreiben. Aber ich behalte mir immer vor, es einmal auch nicht zu tun.
«Ni Dieu ni maître» gilt aber vielleicht nicht nur für das, was man im Jargon «die Gegenseite» nennt, sondern auch die Staatsanwaltschaft selbst. Wenn ich mit dem Ersten Staatsanwalt etwa das neue Gerichtsorganisationsgesetz oder andere Projekte diskutiere, gibt es jeweils eine Hauptbotschaft: Unabhängigkeit! Dem halte ich dann immer entgegen: Aufsicht!
Nun, dass sich die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft im Einzelfall und deren Aufsicht durch den Regierungsrat im Allgemeinen nicht widersprechen müssen, sollte uns Involvierten klar sein. Gemäss dem Entwurf des neuen kantonalen Gerichtsorganisationsgesetzes ist und bleibt die Staatsanwaltschaft ein Teil der Exekutive und damit unter der administrativen Aufsicht des Regierungsrat. Gänzlich unabhängig ist die Staatsanwaltschaft aber auch aus anderen Gründen nicht, wird doch etwa ihre Leitung durch den Grossen Rat gewählt. So nimmt aus staatsanwaltschaftlicher Sicht vielleicht der Grosse Rat die Rolle des willkürlichen Gottes ein, der wählt oder eben nicht, der Regierungsrat jene des beaufsichtigenden Meisters.
Aber auch Grossräte und Regierungsräte und alle weiteren Staatsbeteiligten sind für sich nicht komplett unabhängig. Wir sind alle in einem Netz eingebunden – Stichwort: Gewaltentrennung, nicht alleine in der klassische Trinität von Legislative, Exekutive und Judikative, sondern auch innerhalb dieser Gewalten – eben etwa innerhalb der Exekutive zwischen Regierungsrat und Staatsanwaltschaft – oder auch ausserhalb, wenn Sie an die mediale, politische oder öffentliche Meinung denken, Und wer jetzt sagt, die «Vox populi» interessiere ihn überhaupt nicht, liegt letztlich falsch. Selbstverständlich hängen wir alle auch davon ab. So kennt unser Staatssystem viele Meisterinnen und Meister, Göttinnen und Götter, offizielle und inoffizielle. Und das wäre denn auch meine Antwort auf «Ni Dieu ni maître», die ich dort draussen an der Uferstrasse hinsprayen würde (was ich natürlich nicht mache, nicht primär, weil ich Justizminister bin, sondern weil ich nicht so schön sprayen kann): «Beaucoup de dieux, beaucoup de maîtres!».
Wichtig scheint mir schliesslich, dass wir bei der zentralen Machtteilung zwischen diesen «beaucoup de dieux, beaucoup de maîtres» nicht nur auf den Gesetzestext fokussieren. Alleine fein ziselierte Regeln zu Papier zu bringen, reicht für gelebte «Checks and Balances» nicht aus. Vielmehr muss auch dies im Alltag gelebt und im Einzelfall interpretiert werden. Da darf und muss es zwischen den Meisterinnen und Meistern, Göttinnen und Göttern durchaus gelegentlich zu Konflikten kommen, bis hin an die gesetzlichen Ränder und zur Diskussion darüber, wo diese jeweils genau sind. Denn manchmal ein wenig Sand im Getriebe macht die Gewaltenteilung vielleicht nicht perfekter, aber bestimmt robuster – zum Schutz von uns allen.
Dieser Text ist die – leicht redigierte – Ansprache von Regierungsrat Baschi Dürr am Jahresanlass 2014 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.